Wohnen

Auf wie viele Schlüssel haben Mieter Anspruch?

Wer schon einmal umgezogen ist, weiß wie es ist, wenn es um die Schlüsselübergabe geht. Bei manchen Mietern und Vermietern funktioniert es reibungslos. Dennoch stoßen immer mehr Neumieter einer Wohnung auf Konfrontation mit dem Vermieter. Entweder weiß der Vermieter nicht wie viele Schlüssel er gesetzlich aushändigen muss, oder der Mieter ist falsch informiert und diskutiert ohne Erfolg.

Kaum einer weiß, dass es eine klare Regelung bei der Schlüsselvergabe gibt.

Allgemeine Regelungen

Jedem Mieter steht eine bestimmte Anzahl an Schlüsseln zu, um in und an alle wichtigen Räumlichkeiten zu gelangen. Dazu zählt ganz allgemein der Haustürschlüssel, womit man sich Zutritt zum eigentlichen Objekt verschafft. Der Wohnungsschlüssel gehört natürlich ebenfalls dazu. In manchen Häusern und Wohnungen gehören auch Keller- und Dachbodenschlüssel sowie Briefkastenschlüssel dazu.

Zu weiteren aber nicht ganz so häufigen Räumlichkeiten gehören Schlüssel für einen Abstellraum, Waschmaschinenraum, Fahrrad- und Kinderwagenraum sowie verschlossene Abfallgehäuse. Gehen wichtige Schlüssel verloren, sollte man sich direkt an einen seriösen Schlüsseldienst wenden. Wohnt man in der Hauptstadt, ist schlüsseldienst-berlin-24.de der richtige Ansprechpartner.

Wie viele Schlüssel stehen einem gesetzlich zu?

Die Anzahl der Schlüssel ist gesetzlich vorgeschrieben. Zuallererst ist es so, dass jeder einzelnen Person zwei Schlüssel zustehen. Zwei Schlüssel, weil jedem ein Notfall- bzw. Ersatz-Schlüssel zusteht. Zum Beispiel um einen beim Nachbarn zu deponieren. Man braucht zwei Schlüssel von den Türen, welche man öffnen muss, bis man in der eigenen Wohnung ist. Alle anderen wie Briefkasten, Keller oder ähnliches sind Ausnahmen und dort steht einer Person auch nur ein Schlüssel zu, da man diese theoretisch in der Wohnung lassen könnte.

Einem Ehepaar stehen auch nur Zwei Schlüssel zu. Sobald die Personenzahl zunimmt, gibt es jeweils einen Schlüssel mehr. Der Mieter kann so viele Schlüssel nachmachen lassen, wie er möchte, jedoch muss er alle diese wieder beim Auszug abgeben. Da der Vermieter sonst das Schloss tauschen müsste. Dies liege dann auf Kosten des Mieters.

Was tun, wenn ein Schlüssel verloren geht?

Wenn ein Schlüssel verloren geht, dann ist der Mieter dafür verantwortlich, ihn zu ersetzen. Wenn er es nicht kann, dann tut es der Vermieter, stellt die Rechnung aber dem Mieter aus. Der verlorene Schlüssel muss ersetzt werden, weil es zum einen Einbruch Möglichkeiten gäbe und zum anderen ist schlichtweg das Eigentum des Beitrags verloren gegangen.

Bei Einbrüchen, bei denen die Schließanlage zerstört wurde, verhält es sich anders: In dem Fall muss man die Polizei rufen und die Versicherung informieren.

Im Allgemeinen ist noch zu erwähnen, dass bei Auszug der Mieter dem Vermieter die Schlüssel persönlich übergeben muss. Auch die Schlüssel, die der Mieter hat nachmachen lassen. Dies wird im juristischen auch Bringschuld genannt.

Wenn der Mieter der Schlüsselübergabe nicht nachkommt, kann es ganz schön teuer werden.

Das liegt daran, dass der Vermieter davon ausgehen muss, dass der Mieter erneut in die Wohnung eindringen könnte.

An wen kann man sich bei Unklarheiten wenden?

Bei Unklarheiten rund um die Schlüsselvergabe sollte man in erster Linie den Vermieter und Eigentümer fragen. Auch Nachbarn, die schon länger im Haus wohnen, können eventuell Fragen beantworten.

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