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Kfz-Versicherung wechseln: Was ist beim Anbieterwechsel zu beachten?

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug hält und führt, braucht auch eine entsprechende Kfz-Versicherung: Dies sieht der Gesetzgeber so vor. Fahrzeughalter, die mit ihrem Versicherungsanbieter unzufrieden sind oder sich von der Konkurrenz einen besseren Tarif versprechen, haben jedes Jahr bis zu 30. November die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Unter Umständen kann der Wechsel aber auch unabhängig von dieser Frist erfolgen und sich finanziell sogar lohnen.

Fristen, Verträge und mehr: Wissenswertes zur Kfz-Versicherung

Fahrzeughaltern, die sich einen anderen Anbieter als den bisherigen für ihre gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung wünschen, steht es frei, das Unternehmen zu wechseln, so etwa auf kfz-versicherung-wechseln.com. Als Stichtag für diesen Wechsel gilt klassischerweise der 30. November: Wer bis zu oder spätestens an diesem Datum seinen bestehenden Versicherungsvertrag kündigt, kann zum Ablauf des aktuellen Vertrags am jeweils 31.12. eine Police bei einem anderen Anbieter abschließen und zu Beginn des neuen Jahres gleich in den neuen Tarif wechseln. Meist werden Kfz-Versicherungen für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, was sie zur Versicherung mit den kürzesten Fristen überhaupt macht. Es ist aber auch durchaus möglich, einen Wechsel der Kfz-Versicherung unterjährig, also zu einem anderen Zeitpunkt als zum 30.11. vorzunehmen. Dies ist vor allem dann möglich, wenn ein Schadensfall vorliegt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie dann auch mitten im Jahr zu anderem Anbieter übertreten können. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden in vollem Umfang von der Versicherung übernommen wird. Es kann sich finanziell durchaus lohnen, einen vorzeitigen Wechsel zu unternehmen. Ebenso ist es aber auch möglich, dass ein Verbleib in der bisherigen Versicherung von Vorteil ist. An dieser Stelle raten Versicherungsexperten dazu, einen genauen Vergleich der Konditionen anzustellen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. So kann verhindert werden, dass der Wechsel beziehungsweise Verbleib als nachteilig empfunden wird und eventuell eine unnötige finanzielle Belastung mit sich bringt.

Wie können Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung wechseln?

Wer seine Kfz-Versicherung fristgerecht wechseln möchte, muss zunächst den bestehenden Vertrag beim bisherigen Anbieter kündigen und dies der Zulassungsstelle mitteilen. Wurde bereits eine neue Police abgeschlossen, übernimmt es der neue Versicherungsanbieter, den Beginn des neuen Vertrags mitzuteilen. Der Fahrzeughalter selbst hat also nicht viel zu tun, wenn er einen Wechsel vornimmt. Da eine Kfz-Versicherung in Deutschland Pflicht ist, können auch Fahrzeugbesitzer mit einem negativen Schufa-Eintrag eine entsprechende Police abschließen. Bisher entstandene Schulden spielen keine Rolle, und es droht keine Gefahr, bei einer klassischen Kfz-Versicherung trotz Schufa aus diesem Grund abgelehnt zu werden. Schwierigkeiten kann es in diesem Zusammenhang aber geben, wenn Zusatzleistungen wie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gewünscht sind. Diese setzen bei vielen Anbietern die Bonität des Fahrzeughalters voraus: Dann stellt ein negativer Schufa-Eintrag unter Umständen ein Hindernis dar. Grundsätzlich werden die Versicherungsunternehmen entsprechende Auskünfte über Antragsteller einholen. Eine vollständige Ablehnung einer Kfz-Versicherung kann in Einzelfällen aus anderen Gründen erfolgen. Dies kann etwa passieren, wenn sehr häufige Schadensmeldungen beim Vorversicherer eingegangen sind oder wenn beispielsweise die Prämien nicht gezahlt wurden. Es kommt aber vergleichsweise selten vor, dass sich ein Autoversicherer weigert, einen Antragsteller zu versichern. Auch in diesem Fall lohnt sich aber ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter und deren Konditionen, mit dem die bestmögliche Police für die eigenen Bedürfnisse ermittelt werden kann.

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