Reisen

EU-Fluggastrechte: Ihre Rechte auf Flugreisen

Fällt ein Flug aus oder verspätet sich, sind Fluggäste rechtlich gut geschützt. Nach Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) stehen ihnen bis zu 600 € Entschädigung zu. Das Montrealer Abkommen regelt darüber hinaus, welche Summe Ihnen zusteht, wenn Ihr Gepäck verloren geht. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Rechte als Fluggast und wie Sie diese im Bedarfsfall einfordern.

Welche Rechte haben Fluggäste?

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert, welche Entschädigung Ihnen die Fluggesellschaft im Falle einer Flugverspätung, einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung zahlen muss. Das gilt für Flugreisen, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Voraussetzung, um sich auf die Fluggastrechte zu berufen, sind zwei Szenarien:

  • der Flug startet in einem EU-Land,
  • Ihr Flug landet in einem EU-Land, und die betreffende Airline hat ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Dabei gelten die Regeln auch für die Schweiz, Island und Norwegen sowie Flüge aus Großbritannien in die EU, die eine europäische Airline durchführt.

Wann haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung?

Als Fluggast haben Sie in folgenden Situationen ein Recht auf Entschädigung:

  • Der Flug landete mindestens drei Stunden mit Verspätung am Zielort.
  • Aufgrund der Verspätung erreichten Sie den Anschlussflug nicht.
  • Die Airline annullierte den Flug innerhalb von zwei Wochen vor dem Abflug.
  • Sie durften nicht an Bord.

Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges ab. Bei einer Flugreise mit bis zu 1.500 km Distanz entschädigen Airlines mit 250 €. Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km erhalten Sie eine Entschädigung von 450 €. Für Reisen mit größeren Entfernungen beanspruchen Sie bis zu 600 €. Dabei gelten die pauschalisierten Beträge für Fälle der Nichtbeförderung oder Flugverspätungen von mehr als drei Stunden. Bei einer Annullierung haben Sie nur ein Recht auf diese Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft den Flug in weniger als 7 Tagen stornierte oder Ihnen kein Ersatzflug angeboten wurde.

Welche Rechte haben Sie als Fluggast bei außergewöhnlichen Umständen?

Ihr Recht auf eine Ausgleichszahlung besteht nur, wenn das Flugunternehmen schuld an der Verspätung ist. Treten außergewöhnliche Umstände ein, haben Sie kein Anrecht auf eine Entschädigung. Zu diesen gehören:

  • Streik,
  • Notlandungen,
  • schlechte Wetterbedingungen,
  • Naturkatastrophen sowie
  • Terrorgefahr oder politische Instabilität.

Bei technischen Problemen haben Sie das Recht auf eine Ausgleichszahlung, da diese nicht zu den außergewöhnlichen Umständen gehören.

Welche Rechte haben Sie bezüglich des Gepäcks?

Das Montrealer Abkommen regelt Ihre Ansprüche bei Beschädigung oder Verlust. Passagiere fordern bis zu 1.430 € Schadensersatz ein. Luxusgegenstände muss die Fluggesellschaft nicht ersetzen.

Wo finden Sie Unterstützung bei der Anspruchsforderung?

Das Unternehmen AirHelp aus Berlin bietet Hilfe bei verschiedenen Problemen rund um Flugreisen. Sie unterstützen ihre Mitglieder bei Rückerstattungs- oder Entschädigungsforderungen. Bei Bedarf nutzen sie den Live-Chat, um in Echtzeit mit einem Berater zu sprechen und sich über ihre Fluggastrechte im Einzelfall zu informieren. Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, übernimmt das Team auf Wunsch den Rechtsstreit.

Fazit: Ihre Ansprüche sind größer, als Sie denken

Bei einer Annullierung, einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einem Ausfall Ihres Fluges stehen Ihnen Entschädigungszahlungen zu. Gleiches gilt für Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks. Ein Blick in die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowie in die Bestimmungen des Montrealer Abkommens gibt Aufschluss über Ihre Rechte als Fluggast.

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