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Treppenlift von der Steuer absetzen – So geht’s

Werden spezielle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Treppenlift durchaus von der Steuer abgesetzt werden. Um dies zu realisieren, ist ein Nachweis darüber nötig, dass die Montage des Treppenliftes einer außergewöhnlichen Belastung entspricht. Das Finanzamt erkennt andere Gründe, wie zum Beispiel die bloße Steigerung des Komforts, nicht an.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Arzt- und Fahrtkosten, Medikamente oder Krankheitskosten, die über einem zumutbaren Maß liegen. Das jeweilige Einkommen entscheidet dabei darüber, welche Kosten für den Einzelnen als zumutbar gelten.

Liegt ein hoher Verdienst vor, werden dem Betroffenen auch höhere Ausgaben zugemutet. Wie die Kosten für den Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden können und welche Voraussetzungen im Detail erfüllt werden müssen, zeigt der folgende Artikel.

Treppenlift steuerlich absetzen – Das sind die Voraussetzungen

Bevor der Treppenlift gekauft wird, sollte durch ein Attest von dem behandelnden Arzt nachgewiesen werden, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung der Alltagshilfe vorliegt.

Besonders ist dies in Fällen nötig, in denen die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen beziehungsweise die Zwangsläufigkeit des Treppenlifteinbaus nicht eindeutig sind, zum Beispiel, wenn der Betroffene bis dato nur allgemeine Kur- oder Heilbehandlungen verschrieben bekommen, aber noch keine Behandlungen in Anspruch genommen hat, die auf eine eingeschränkte Mobilität hinweisen.

Alternative: Der Behinderten-Pauschalbetrag

Liegt eine Behinderung vor, können die Betroffenen in ihrer Steuererklärung auch den Behinderten-Pauschalbetrag, statt die Steuerermäßigung, geltend machen. Der Betrag variiert, abhängig von dem jeweiligen Ausmaß der Behinderung, zwischen 310 und 1.420 Euro. Der Pauschalbetrag liegt bei maximal 3.700 Euro, wenn im Schwerbehindertenausweis eine Hilflosigkeit oder Erblindung eingetragen ist.

Laut dem Bundesgerichtshof handelt es sich bei der Montage eines Treppenliftes um eine außergewöhnliche Belastung, wenn der finanzielle Aufwand verhältnismäßig, die Erforderlichkeit gerechtfertigt ist und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Falls die tatsächlichen Kosten für den Einbau des Treppenliftes den Pauschalbetrag für Behinderte übersteigen, können auch die darüberhinausgehenden Kosten in Form von außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastungen geltend machen – So funktioniert‘s

Um die außergewöhnlichen Belastungen, die für den Einbau des Treppenliftes entstanden sind, in der Steuererklärung zu berücksichtigen, müssen diese im Bereich der „Außergewöhnlichen Belastungen“ aufgeführt werden. Dieser Bereich findet sich im unteren Bereich der dritten Seite des Mantelbogens der Steuererklärung.

Es kann dabei allerdings nur der Betrag abgesetzt werden, der den Eigenanteil, der dem Betroffenen zumutbar ist, übersteigt. Der jeweilige Eigenanteil muss dann von dem Betroffenen selbst getragen werden. Nicht geltend gemacht werden können dabei Zuschüsse oder Erstattungen, die von privaten Versicherungen oder Krankenkassen geleistet wurden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, auch die Kosten für die Montage oder die Reparatur eines Treppenliftes in der Steuererklärung anzugeben. Wichtig dabei ist, stets alle Belege und Rechnungen ordentlich aufzubewahren. In einigen Fällen fordert das Finanzamt diese Unterlagen im Nachhinein noch als Nachweis ein. Um stets auf der sicheren Seite zu sein und die Kosten für den Treppenlift erfolgreich bei der Steuererklärung geltend zu machen, ist die Beratung eines kompetenten Steuerberaters empfehlenswert.

Generell erleichtert der Einbau eines Treppenliftes das Leben und den Alltag der Betroffenen im hohen Maße. Oft ist dieser ausschlaggebend dafür, dass ältere Menschen noch möglichst lang in ihrer gewohnten Umgebung wohnen können. Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich bereits frühzeitig mit den Finanzierungsmöglichkeiten eines Treppenliftes auseinanderzusetzen.

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