Gesundheit

Arzttarif in der privaten Krankenversicherung – Was ist das?

Private Krankenversicherungen bieten viele Leistungen zu unterschiedlichen Konditionen die beispielsweise durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt werden. So ist es speziell für Mediziner interessant eine private Krankenversicherung abzuschließen, da häufig umfassendere Leistungskataloge speziell im schlimmsten Falle den geschädigten Mediziner optimal unterstützen. Besonders im Falle von Rehabilitationsmaßnahmen oder Kurleistungen punkten häufig die privaten Krankenkassen. Ebenfalls bei stationären Krankenhausaufenthalten bieten private Krankenkassen ihren Versicherungsnehmern einen besseren Leistungsumfang.

Die PKV für Ärzte als besonderer Fall – Der Ärztetarif

Teilweise bieten sogar private Krankenkassen Medizinern einen vergünstigten Jahresbeitrag bei vollem Leistungsumfang an, der sogar auf die Familienmitglieder ausgeweitet werden kann. Dieser spezielle Tarif wird als “Ärztetarif” bezeichnet, jedoch leider nicht von jeder Krankenkasse angeboten. Teils kann es auch passieren, dass der vermeintlich günstigere Arzttarif für den Versicherungsnehmer sogar Kostenfallen bereit hält, sodass es wichtig ist, die Augen und Ohren offen zu halten und doch lieber einmal zu viel den Versicherungsmakler des Vertrauens zu Rate zu ziehen.

Dieser “Ärztetarif” wird von Krankenkassen gewährt, da gemutmaßt wird, dass Mediziner sich und ihre Familienangehörigen häufig “selbst” versorgen sowie gesundheitsbewusster leben. Hinzu kommt, dass sogar statistisch belegt werden kann, dass private Krankenkassen hierdurch weniger häufig durch Kosten belastet werden. Diese Annahmen haben zur Folge, dass viele private

Krankenkassen die Vergünstigungen an die Leistungsnehmer weitergeben und somit teils eine Vergünstigung von bis zu 100 Euro monatlich anbieten.

Mitversicherung von Familienangehörigen im eigenen PKV-Tarif

Hinzu kommt, dass man als privat krankenversicherter Mediziner einen weiteren entscheidenden Vorteil haben kann: Familienangehörige in Form von Ehegatten/-in sowie Kinder können zu den gleichen Konditionen mitversichert werden. Ebenfalls bieten einige Kassen die Möglichkeit an, nicht verheiratete Lebenspartner des gleichen Hausstandes mitzuversichern.

Im Falle einer Mitversicherung von eigenen Kindern im Rahmen des vergünstigten Ärztetarifes können diese problemlos bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres problemlos inkludiert werden. Falls die Kinder hingegen in die Fußstapfen des in der privaten Krankenversicherung versicherten Humanmediziners treten sollten, ist es von Vorteil, wenn dieser Elternteil über eine inkludierten Studententarif verfügt. Dieser spezielle Tarif bietet den Kindern die Möglichkeit während ihres Humanmedizinstudiums bis über das 25te Lebensjahr hinaus privat versichert zu sein. Hinzu kommt, dass in diesem Falle ebenfalls die Altersrückstellung wegfällt.

Falls Sie gerne mehr über Ihre eigenen Möglichkeiten sowie die Ihrer Liebsten erfahren möchten, können Sie sich gerne hier informieren: Vergleich zur PKV für Ärztekinder.

Eintrittsalter in die PKV

Ein Wechsel in die private Krankenkasse lohnt sich vor allem in jungen Lebensjahren, denn die Kassen bieten eine sogenannte Alterungsrückstellung an. Diese soll hohe Beitragskosten mit zunehmenden Alter vermeiden, sodass auch noch in der Rentenzeit die Beiträge durch den Leistungsnehmer bezahlt werden können. Hinzu kommt, dass in jungen Jahren die notwendige Gesundheitsprüfung für die Aufnahme in die private Krankenkasse problemloser durchlaufen werden kann, ohne böse Überraschungen befürchten zu müssen. Diese Gesundheitsprüfung wird von den Kassen durchgeführt um den aktuellen Gesundheitszustand sowie in der Vergangenheit durchgeführte Behandlungen oder Krankheiten abzufragen und anhand dessen den Beitrag zu berechnen. Somit wird der Beitrag an dem Gesundheitszustand sowie dem Eintrittsalter bemessen.

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