Wohnen

Kaminofen-Verbot? – Das müssen Verbraucher wissen

Ein knisterndes Feuer, das den gesamten Raum in stimmungsvolles Licht taucht: Mit einem Kaminofen erfüllen sich viele Familien einen Lebenstraum. Schließlich bereichern die schicken Öfen jedes Interior-Design, sorgen für das richtige Maß an Gemütlichkeit und erschaffen ein ansprechendes Ambiente, das zum Verweilen einlädt.

2024 sollen die praktischen und wärmenden Kaminöfen zum Teil verboten werden. Denn ab diesem Zeitpunkt greift die neue Bundesimmissionsschutzverordnung. Doch was ist ein Kaminofen und warum müssen Interessierte auch in Zukunft nicht auf einen modernen Kaminofen aus dem Handel verzichten?

 

Was ist ein Kaminofen?

Bei einem Kaminofen, auch als Schwedenofen bezeichnet, handelt es sich um einen holzbefeuerten Ofen für den Wohnraum. Dieser ermöglicht ein umweltschonendes und nachhaltiges Heizen. Als Feuerholz dienen trockene, unbehandelte Holzscheite.

Grundsätzlich bestehen die Modelle aus Stahl oder Gusseisen und weisen ein Sichtfenster aus Glaskeramik auf. Der Kaminofen verfügt außerdem über eine Verbindung zum Schornstein, über den der Rauch über das Dach entweicht. Auf diese Weise entsteht ein Sauerstoff-Sog.

Zudem verfügt der Kaminofen über eine geschlossene Brennkammer, sodass die entstehenden Schadstoffe zuverlässig nach außen geleitet werden und nicht in den Wohnraum eindringen.

Ein Tipp: Einen Kaminofen kaufen Interessierte im Fachhandel. Die Voraussetzung bildet ein funktionstüchtiger Schornstein.

Was ist das Kaminofen-Verbot?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt seit 2010. 2020 trat die BimSchV 2. Stufe in Kraft, die auch als “Kaminofen-Verbot 2024” bezeichnet wird. Das Gesetz soll die Emissionswerte reduzieren. Feuerstätte wie Kaminöfen, Kamine und Öfen produzieren nämlich Kohlenstoffmonoxid, CO2, Kohlenwasserstoffe, Feinstaub und Methan.

Doch Kaminofen-Interessenten können aufatmen. Denn wer bereits seit Jahren von einer gemütlichen Feuerstätte träumt, muss seinen Traum nicht begraben: Betroffen sind ausschließlich traditionelle und wasserführende Modelle, die zwischen Januar 1995 und März 2010 montiert wurden und die die gültigen Grenzwerte überschreiten.

Das Gesetz greift ab dem 31. Dezember 2024. Als Anhaltspunkt für die Einordnung der Kaminöfen dient das Typschild auf der Feuerstätte.

Die Kontrolle alter Geräte, die vor 2010 montiert wurden, erfolgt durch den Schornsteinfeger. Ein Typschild gilt in diesem Fall nicht als Nachweis. Verstößt ein bestehendes Gerät gegen die Vorschriften, muss dieses entweder entfernt oder nachgerüstet werden.

Moderne Kaminöfen werden nicht verboten

Ein Verbot der Kaminöfen durch das neue Gebäudenergiegesetz (GEG) ist nicht geplant. Stattdessen gilt das Bundesimmissionsgesetz. Doch Kaminofen-Besitzer mit einem neuen Kaminofen können aufatmen. In Tests konnte bestätigt werden, dass die neuen, innovativen Modelle die Grenzwerte nicht überschreiten und die Umwelt oder die Gesundheit der Bewohner nicht maßgeblich belasten.

Welche Feuerstätte sind nicht vom Kaminofen-Verbot betroffen?

  • Modelle, die nach 2010 montiert wurden,
  • historische Kamine, die seit 1950 in Betrieb sind und seither nicht den Standort gewechselt haben,
  • Kamine in Wohneinheiten, die ausschließlich über die Feuerstätte heizen,
  • Einzelraumfeuerungsanlagen,
  • Feuerstellen, die gelegentlich genutzt werden,
  • Kachelöfen,
  • Grundöfen,
  • Kochstellen,
  • Backöfen mit einer Wärmeleistung bis zu 15 Kilowatt und für die private Nutzung.

Das Fazit – neue Kaminöfen aus dem Handel erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen

Wenn Kinder an dunklen Regentagen an das Haus gebunden sind, erzeugt ein wärmender Kaminofen ein ganz besonderes Ambiente. Zu seinen Füßen versammeln sich Eltern und Kinder, um sich über die aktuellen Erlebnisse auszutauschen, Brettspiele zu spielen oder zu kuscheln.

Alte Kaminöfen, die zu große Mengen an Schadstoffen produzieren, müssen ab 2024 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die Basis bildet die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung. Betroffen sind jedoch ausschließlich Kamine, die vor 2010 installiert wurden und die Grenzwerte nicht einhalten können.

Moderne Kaminöfen dagegen entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards in der Regel. Sie können problemlos erworben und montiert werden. Die Abnahme erfolgt durch den Schornsteinfeger. Die Voraussetzung bildet ein funktionsfähiger Schornstein.

Bild: Hans Isaacson auf unsplash.com: Foto zum Thema Ein Zimmer mit einem Herd und einem Stuhl darin – Kostenloses Bild zu Kamin auf Unsplash

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