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Familienurlaub auf dem Wasser: Dieser Bootsführerschein ist nötig

Die Urlaubs- und Freizeitgestaltung kann mit Kindern schnell zu einer gewissen Herausforderung werden. Im Laufe der Zeit gehen in vielen Familien schlichtweg die Ideen für den nächsten Ausflug oder die nächste Urlaubsreise aus.

Diejenigen, die frischen Wind in ihre Familienaktivitäten bringen möchten, sollten sich einmal näher mit dem Erwerb eines Bootsführerscheines beschäftigen. Dieser ermöglicht es, mit der ganzen Familie die Segel zu setzen oder mit einem motorisierten Boot die Gewässer des Landes zu erkunden. Abhängig von der Größe und der Leistung des Bootes ist dafür der Besitz des Sportbootführerscheins Binnen gesetzlich vorgeschrieben.

Der Sportbootführerschein Binnen – Das steckt dahinter

Der Sportbootführerschein Binnen stellt einen Bootsführerschein dar, der den Führerscheinbesitzer dazu berechtigt, Sportboote auf Binnengewässern zu führen. Dabei legt sowohl die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als auch die Sportbootführerschein-Verordnung fest, für welche Art der Fahrzeuge und in welchen Bereichen ein solcher Führerschein vorhanden sein muss. Umgangssprachlich wird der SBF Binnen häufig auch als Binnenführerschein bezeichnet.

Sportboote dürfen mit dem Sportbootführerschein Binnen auf Bundeswasserstraßen und Gewässern geführt werden, für welche die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt. Für die Ausstellung des Führerscheins ist der Deutsche Motoryachtverband verantwortlich.

Eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Binnenführerscheins besteht darin, dass der Führerscheinbesitzer das jeweilige Fahrzeug nicht gewerbsmäßig nutzt. Es muss sich demnach um ein Sportboot für die Freizeitgestaltung handeln. Grundsätzlich wird unter dem Begriff Sportboot dabei ein Wasserfahrzeug verstanden, dessen Motorleistung mehr als 15 PS beträgt und das eine Länge von 20 beziehungsweise 15 Metern nicht überschreitet. Handelt es sich um ein Segelboot, muss das Segel größer als sechs Quadratmeter ausfallen.

Der SBF Binnen ist allerdings nicht notwendig, wenn Wasserfahrzeuge ausschließlich mit reiner Muskelkraft angetrieben werden oder ihre Motorleistung unterhalb von 15 PS liegt. Abhängig von dem jeweiligen Gewässer können jedoch auch Ausnahmen gelten: Auf dem Rhein liegt die Grenze hinsichtlich der Motorleistung, so beispielsweise bereits bei fünf PS.

Bei dem Binnenführerschein findet eine Unterteilung in den Kategorien Motor und Segel statt. Die Bescheinigung erfolgt jedoch in demselben Dokument.

Wird ein entsprechendes Wasserfahrzeug auf einem Binnengewässer bewegt, ohne dass der nötige Führerschein vorhanden ist, ist mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen. Diese sind dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt zu entnehmen.

Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See: Die Unterschiede

Grundsätzlich ist die Erteilung des Sportbootführerscheins für zwei unterschiedliche Geltungsbereiche möglich. Der Sportbootführerschein Binnen muss ab einer bestimmten Segelfläche beziehungsweise einer bestimmten Motorisierung auf Binnengewässern vorhanden sein.

Ohne einen gültigen Führerschein darf ein Sportboot allerdings auch nicht auf Wasserstraßen bewegt werden, die unter die Seeschifffahrt-Ordnung fallen. In diesem Fall ist demnach der Sportbootführerschein See nötig. Auch bei diesem ist die Motorleistung ausschlaggebend dafür, ob für das Wasserfahrzeug ein Führerschein vorgeschrieben ist. Eine bestimmte Längenvorgabe des Wasserfahrzeuges existiert in dem Bereich des SBF See im Gegensatz zu dem SBF Binnen jedoch nicht.

Der Binnenführerschein – Das sind die rechtlichen Grundlagen

Die Grundlagen für den Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen werden durch die Sportbootführerschein-Verordnung definiert. Unter anderem legt diese fest, in welchen Fällen ein Binnenführerschein vorhanden sein muss, um ein Sportboot zu führen.

Daneben sind in der Sportbootführerschein-Verordnung allerdings auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins sowie die detaillierten Prüfungsbedingungen zu finden. Die Verordnung hält zudem fest, bei welcher Behörde die Zuständigkeit für den Bootsführerschein liegt.

Für den Binnenführerschein spielen darüber hinaus auch das Bundeswasserstraßengesetz, die SeeSchStro und die BinSchStrO eine Rolle.

Wann kann auf den Sportbootführerschein Binnen verzichtet werden?

Es gibt allerdings auch Voraussetzungen, unter denen die Freizeit mit der Familie auf dem Wasser ohne einen vorhandenen Führerschein verbracht werden kann. Diese sind etwa gegeben, wenn die Fläche der Segel des Bootes weniger als sechs Quadratmeter beträgt oder die Antriebsleistung 15 PS des Wasserfahrzeuges nicht übersteigt.

Auf bestimmten Wasserstraßen ist der Binnenführerschein für Segelboote – auch wenn diese über keine Motorisierung verfügen – allerdings immer nötig. Diese Gewässer sind in der Sportbootführerscheinverordnung in der Anlage 8 zu finden. Unter anderem umfassen diese die Spree-Oder-Wasserstraße, die Untere-Havel-Wasserstraße und die Havel-Oder-Wasserstraße.

Gesonderte Regelungen existieren in Deutschland für Segelboote ohne Motorisierung außerhalb dieser Ausnahmen nicht. Dennoch sind stets regionale Unterschiede hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der Vorgaben zu beachten. Auf einigen Gewässern in Berlin ist so zum Beispiel ein Führerschein bereits ab einer Segelfläche von drei Quadratmetern vorgeschrieben.

Regionale Abweichungen treten darüber hinaus auch im Bereich der motorisierten Sportboote in Erscheinung. Auf dem Rhein ist ein Führerschein beispielsweise schon ab einer Motorleistung von fünf PS vorgeschrieben und auf dem Bodensee ab sechs PS. Zusätzlich ist auf dem Bodensee das Bodenseeschifferpatent nötig, wenn die Segelfläche mehr als zwölf Quadratmeter beträgt.

Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass auch Gewässereigentümer oder Gemeinden individuelle Pflichten hinsichtlich des Führerscheinbesitz erlassen können. Das Gleiche gilt für Bootsverleihe, die ebenfalls unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben entscheiden können, ob sie die Vorlage des Sportbootführerscheins Binnen verlangen.

Fallen Wasserfahrzeuge nicht unter die Kategorie der Sportboote, wie etwa Ruderboote oder Flöße, muss für diese kein Führerschein vorhanden sein. Auch Surfbretter unterliegen keiner Führerscheinpflicht.

Nicht mehr ausreichend ist der Sportbootführerschein Binnen allerdings, wenn es um die Steuerung von Booten mit einer Länge zwischen 20 und 25 Metern – beziehungsweise zwischen 15 und 25 Metern auf dem Rhein – geht. In diesen Fällen wird das sogenannte Sportpatent vorgeschrieben.

Sportbootführerschein See – Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen

Für den Erwerb des Sportbootführerscheins See müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wie sich diese im Detail gestalten, lässt sich der Sportbootführerscheinverordnung entnehmen. Diejenigen, die den Erwerb des SBF Binnen planen, sollten sich mit diesen Voraussetzungen im Vorfeld selbstverständlich vertraut machen.

Das Mindestalter für den Sportbootführerschein Binnen für Segelboote beträgt 14 Jahre, für Motorboote liegt es bei 16 Jahren. Sind die Kinder bereits älter, können diese somit ebenfalls einen entsprechenden Führerschein erwerben. Die Erziehungsberechtigten müssen für die Führerscheinprüfung dann allerdings ihr Einverständnis geben.

Daneben ist ein Tauglichkeitsnachweis für den Sportbootführerschein Binnen notwendig. Dieser besteht in der Regel in einem ärztlichen Gutachten, welches die geistige und körperliche Eignung für das Führen eines Sportbootes auf Binnengewässern bescheinigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang unter anderem ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen.

Zu den Voraussetzungen für den Erwerb des Binnenführerscheins gehört zudem ein Nachweis über die Zuverlässigkeit. Einen solchen stellt zum Beispiel ein einwandfreies Führungszeugnis oder ein bereits vorliegender Kfz-Führerschein dar. Ist der Führerscheinanwärter noch minderjährig, muss ein solcher Nachweis in den meisten Fällen allerdings nicht erbracht werden.

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