Familie

Pflege der Eltern – so lässt sich das Altersheim umgehen

Lassen die Kräfte der Eltern nach, ist dies für alle Beteiligten ein schmerzvoller Prozess. Die meisten Kinder möchten ihren Eltern ein Leben im Alters- oder Pflegeheim ersparen. Die Anonymität der Einrichtung, der Verlust an Privatsphäre, das Ende der Selbstständigkeit, die quälende Langeweile und das Gefühl der Entwurzelung sind nur einige Punkte, die ältere Menschen an einer Heimunterbringung stören. Sie ziehen ein Leben im vertrauten Umfeld vor, was auch die Statistiken belegen. So hat das Statistische Bundesamt berechnet, dass 82 Prozent der über 85-Jährigen nach wie vor in der eigenen Wohnung leben.

Zurück zum Subsidiaritätsprinzip

Die Politik unterstützt das Bedürfnis nach einem eigenständigen Leben. Dieses Ziel verbindet sie mit dem Wunsch von Familien, ein Alters- oder Pflegeheim zu umgehen. Um die Pflege der eigenen Eltern planen zu können, bietet der Gesetzgeber verschiedene Hilfeleistungen an, die Kinder für die Pflege beanspruchen können.

Die Demografie einer zunehmend alternden Gesellschaft macht es dem Staat in der gegenwärtigen strukturellen Wirtschaftskrise trotz der Hilfe religiöser und karitativer Einrichtungen zunehmend schwer, den Unterhalt von Alters- und Pflegeheimen aufrechtzuerhalten. Das System ist heute stärker auf das Subsidiaritätsprinzip angewiesen, das in südeuropäischen Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland ein traditionelles Kernelement ihrer Sozialsysteme ist.

In diesen Sozialsystemen wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft stärker in das Instrumentarium staatlicher Unterstützung einbezogen, als dies in den Sozialsystemen des skandinavischen Wohlfahrtsstaates, Rheinischen Kapitalismus und angelsächsischen Modells der Fall ist. Die Familie gilt als entscheidende Quelle in Notlagen, sodass angestrebt wird, dass Aufgaben und Verantwortung auf der niedrigstmöglichen Ebene wahrgenommen werden. Auf diese Weise lassen sich auch in Deutschland die sozialen Härten, die mit einem volkswirtschaftlichen Abstieg einhergehen, ein Stück weit abfedern.

Die Möglichkeiten für pflegende Angehörige im Einzelnen

In der Folge besprechen wir die Möglichkeiten, die Angehörige haben, um ihre Eltern zu unterstützen und ihnen im Sinne des Generationenvertrags etwas zurückzugeben. Zunächst ist wichtig, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegestufen unterteilt wird, wobei die Pflegestufe 5 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Je höher die Pflegestufe ist, desto größer ist der Rahmen der Unterstützung. Die Hilfe kann finanziell oder auf Basis von Dienstleistungen gewährt werden.

Häusliche Pflege

Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass es für pflegende Angehörige herausfordernd ist, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Mit der Familienpflegezeit bietet er ein Modell an, durch das Kinder ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden über einen Zeitraum von 24 Monaten reduzieren können. Angehörige, die weiterhin Vollzeit arbeiten möchten, dürfen an 10 Pflegetagen Zuhause bleiben und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Weiterhin können Angehörige Pflegegeld beantragen. Die Bezüge orientieren sich am Pflegegrad und beziehen sich zunächst auf das Pflegegeld und danach auf Pflegesachleistungen.

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 332/761 Euro
  • Pflegegrad 3: 573/1432 Euro
  • Pflegegrad 4: 765/1778 Euro
  • Pflegegrad 5: 947/2200 Euro

Sterbebegleitung

Befinden sich die Eltern bereits in der palliativen medizinischen Phase und der nahe Tod ist unabwendbar, dürfen sich nahe Angehörige in dieser emotional berührenden Zeit bis zu drei Monate frei nehmen, um ihre Eltern auf ihrer letzten Reise zu begleiten und Abschied von ihnen zu nehmen.

Ambulante Betreuung

Benötigen Angehörige für die Pflege ihrer Eltern Unterstützung, können sie einen Pflegedienst engagieren. Dieser kann medizinische Aufgaben übernehmen wie das Setzen von Insulinspritzen, Messung des Blutzuckerspiegels, Versorgung von Wunden und Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Inbegriffen sein können Hilfen in der Hauswirtschaft wie Kochen, Einkaufen, Aufräumen, Reinigung der Wäsche und Fahrten, während andere Leistungen auf die Alltagsbewältigung und die Teilnahme am sozialen Leben abzielen

Bei Schwerstfällen ist es sogar möglich, dass eine Pflegekraft mit der betreuten Person im selben Haus wohnt. Die inoffizielle Bezeichnung dafür ist „polnische Pflegekraft“, weil deutsche Pflegekräfte für eine solch aufopferungsvolle Tätigkeit in der Regel nicht zu gewinnen sind. Osteuropäische und vor allem polnische Pflegekräfte können hingegen bei diesem Dienst am Menschen durchaus ihre Erfüllung finden.

Weitere Hilfeleistungen

Ist ein barrierefreier Umbau der Wohnung nötig, sind Zuschüsse von der Pflegekasse bis 4.000 Euro möglich. Kostenlose Schulungskurse gehören ebenfalls zum Angebot der Pflegekasse für die Angehörigen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann außerdem ein zinsloses Darlehen gewähren, um den Lohnverlust während der Pflegezeit abzufedern. Die Pflegeversicherung bietet eine Kostenübernahme für pflegebezogene Ausgaben an. Abschließend besteht die Aussicht auf Kostenübernahme für Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus.

Bildquelle: Dominik Lange auf Unsplash.com – https://unsplash.com/de/fotos/woman-standing-next-to-woman-riding-wheelchair-VUOiQW4OeLI

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