Gesundheit

Die transparente Zahnschiene: Was müssen Jugendliche und Erwachsene vor der Behandlung wissen?

Gesunde Zähne sind von großer Bedeutung – sowohl für das Wohlbefinden als auch für die gesamte Gesundheit. Was aber, wenn nicht alle von ihnen ebenmäßig gerade stehen? Sowohl bei Jugendlichen als auch Erwachsenen, in deren Gebiss sich keine Milchzähne mehr befinden, kann eine Zahnschiene eine potenzielle Korrekturlösung darstellen. Doch was ist diesbezüglich zu beachten und was ist im Hinblick auf eine eventuelle Kostenübernahme durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen von Bedeutung? Hier ein genauerer Blick auf die damit verbundenen Antworten.

Medizinische Notwendigkeit oder rein ästhetisches Bedürfnis?

Diese Frage sollte zuerst geklärt werden. Denn speziell bei Jugendlichen gelten schiefe Zähne häufig als ernst zu nehmender Makel, wenngleich nicht alle Fehlstellungen wie manch ein leichterer Überbiss auch direkt gesundheitsgefährdend und aus medizinischer Perspektive korrekturbedürftig sind. Grundsätzlich können aber auch leichtere Zahnfehlstellungen bei Jugendlichen und auch Erwachsenen noch mithilfe unterschiedlicher Zahnspangensysteme korrigiert werden. Man denke sowohl an lose als auch feste Drahtzahnspangen und natürlich die transparente Zahnschiene, den Aligner. Welche Variante letztlich Anwendung finden sollte, hängt wiederum vom Einzelfall ab.

Welche Zahnfehlstellungen lassen sich mithilfe einer transparenten Zahnschiene korrigieren?

Eine Alignerbehandlung kommt für die Korrektur verschiedener Fehlstellungen der Zähne infrage. Darunter fallen unter anderem

  • ein Überbiss,
  • ein Kreuzbiss,
  • ein offener Biss,
  • ein tiefer Biss,
  • Zahnlücken oder
  • Engstände –

vorausgesetzt, dass es sich um leichte bis mittelschwere Fälle (KIG 1 und 2, unter Umständen auch 3)  handelt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass eine differenzierte Voruntersuchung erfolgt, bei der ein kompetenter Zahnmediziner das konkrete Ausmaß der individuellen Zahnfehlstellung feststellt. Nur dadurch kann geklärt werden, ob die Anwendung einer Zahnschiene überhaupt potenzielle Erfolgsaussichten hat, ob eine andere Zahnkorrektur-Technik gewählt werden muss und inwiefern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. 

Was gilt in Bezug auf die Kostenübernahme durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen?

Ohne Frage handelt es sich bei der Alignertherapie um ein anerkanntes Verfahren, wenn es um die Korrektur von Zahnfehlstellungen geht – und das sogar bei Fällen, in denen mehr als der ästhetische Mehrwert der Behandlung im Fokus steht. Doch auch dieses Verfahren hat seinen Preis: So liegen die Behandlungskosten bei der Anwendung der Zahnschiene durchschnittlich im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich. Wobei selbstverständlich festzuhalten ist, dass eine weniger gravierende Fehlstellung wie ein ebensolcher Überbiss mit weniger Aufwand und weniger Behandlungszeit und daher geringeren Behandlungskosten verbunden ist.

Ob Krankenkassen oder Zahnzusatzversicherungen die Kosten übernehmen, hängt davon ab, ob Jugendliche oder Erwachsene behandelt werden.

  • Erwachsene müssen für die Kosten in der eindeutigen Mehrheit der Fälle selbst aufkommen. Ausnahmen stellen lediglich Behandlungen dar, deren medizinische Notwendigkeit im Vorfeld nachgewiesen und ein tatsächlicher Behandlungserfolg erzielt wurde. Zudem muss vor Beginn der Behandlung ein Behandlungs- und ein Kostenplan von einer privaten Krankenkasse oder einer privaten Zahnzusatzversicherung genehmigt worden sein. Und auch das betrifft nur Fälle, in denen Alignerbehandlungen zum Versicherungspaket zählt.
  • Bei Jugendlichen kann es vorkommen, dass die mit der Zahnschiene verbundenen Kosten übernommen werden. Aber auch bei ihnen muss zwingend ein Nachweis für eine medizinische Notwendigkeit einer solchen Behandlung erbracht und ein Behandlungserfolg nachgewiesen werden. Dementsprechend ist es auch bei ihnen sinnvoll, sich vor dem Behandlungsbeginn an die Krankenkasse und, bei Bedarf, an die potenzielle Zusatzversicherung zu wenden, um alle relevanten Informationen einzuholen.

Fazit?

Prinzipiell ist festzuhalten, dass ein Aligner in vielen Fällen eine ernst zu nehmende Alternative zu losen Zahnspangen zur Korrektur von Überbiss und Co. darstellen kann. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Zahnschiene diszipliniert getragen und regelmäßig bei einem Vor-Ort-Termin in der Praxis überprüft wird. Dabei darf die sorgsame Zahnpflege natürlich ebenfalls nicht vergessen werden. Und, von größter Bedeutung: Speziell im Hinblick auf die Zahnkorrekturen von Jugendlichen sollten sie und ihre Eltern sich deutlich vor dem Behandlungsbeginn genau über den Ablauf, potenzielle Risiken, Widerrufsrechte und die Haftung bei Behandlungsfehlern informieren.

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/junge-jugendlicher-brille-l%C3%A4cheln-524512/

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