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    Treppenlift von der Steuer absetzen – So geht’s

    Werden spezielle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Treppenlift durchaus von der Steuer abgesetzt werden. Um dies zu realisieren, ist ein Nachweis darüber nötig, dass die Montage des Treppenliftes einer außergewöhnlichen Belastung entspricht. Das Finanzamt erkennt andere Gründe, wie zum Beispiel die bloße Steigerung des Komforts, nicht an. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Arzt- und Fahrtkosten, Medikamente oder Krankheitskosten, die über einem zumutbaren Maß liegen. Das jeweilige Einkommen entscheidet dabei darüber, welche Kosten für den Einzelnen als zumutbar gelten. Liegt ein hoher Verdienst vor, werden dem Betroffenen auch höhere Ausgaben zugemutet. Wie die Kosten für den Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden können und welche Voraussetzungen im Detail erfüllt werden…

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