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    EU-Fluggastrechte: Ihre Rechte auf Flugreisen

    Fällt ein Flug aus oder verspätet sich, sind Fluggäste rechtlich gut geschützt. Nach Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) stehen ihnen bis zu 600 € Entschädigung zu. Das Montrealer Abkommen regelt darüber hinaus, welche Summe Ihnen zusteht, wenn Ihr Gepäck verloren geht. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Rechte als Fluggast und wie Sie diese im Bedarfsfall einfordern. Welche Rechte haben Fluggäste? Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert, welche Entschädigung Ihnen die Fluggesellschaft im Falle einer Flugverspätung, einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung zahlen muss. Das gilt für Flugreisen, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Voraussetzung, um sich auf die Fluggastrechte zu berufen, sind zwei Szenarien: der Flug startet in einem EU-Land,…

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